| 13. September 2026 | Bloherfelde, Bürgerfelde, Dietrichsfeld, Eversten, Haarentor, Wechloy | Listenplatz 6 |
Dieter Niebisch | Rat der Stadt Oldenburg 2026-2031 | ||||||||||
![]() Fotomontage: Dieter Niebisch |
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| Startseite | Wussten Sie, dass hier ein Wasserschutzgebiet >> ist? | |||||||||||||
| Ziele | Ein solches Hinweisschild fehlt in der Realität an dieser Stelle, an der Einfahrt zum neuen Stadtteil Fliegerhorst, von der Alexanderstraße aus. | |||||||||||||
| Vita | Anstatt zu erklären, warum es auf dem Fliegerhorst eine Toilette für die Queen gab, | |||||||||||||
| Kontakt | hätten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Oldenburg darauf hinweisen sollen, dass es sich bei der Fläche des Neubaugebiets um ein Wasserschutzgebiet handelt, was ja bedeutet, dass das Grundwasser in besonderem Maße geschützt werden muss. Es ist offen, ob die Firmen, welche mit der Sanierung der durch die militärischen Aktivitäten belasteten Böden betraut waren, bei ihrer Arbeit problembewusst handelten. |
Foto: Dieter Niebisch |
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| Wenn allen bei der Sanierung Beteiligten bewusst gewesen wäre, dass das Grundwasser auf diesen Flächen in besonderer Weise geschützt
werden muss, dann wäre es wohl nicht dazu gekommen, dass Tausende von Tonnen belasteter Böden in einer Art "Sondermülldeponie" auf dem ehemaligen
Schießplatz vergraben worden wären. Dies kann man als Skandal bezeichnen.
Und dies kann nicht so bleiben, die belasteten Böden müssen regulär entsorgt werden. Am Rande eines Neubaugebiets können nicht über Jahre und Jahrzehnte Stoffe gelagert werden, von denen potenziell Lebensgefahr ausgeht. Irgendwann könnten unbefugte Personen sich Zugang zu den Flächen verschaffen und sich und Anderen Schaden zufügen. Darüber hinaus besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Giftstoffe ausgewaschen werden und die Trinkwasserbrunnen dann nicht mehr genutzt werden können. |
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Foto: Dieter Niebisch |
Foto: Dieter Niebisch |
Dieser Hinweis ist an einem eingezäunten Bereich auf dem Gelände des Neubaugebiets zu sehen, unweit eines Mehrfamilienhauses. | ||||||||||||
| Impressum | Auf dem 8000 Quadratmeter großen früheren Schießstand des ehemaligen Fliegerhorstes sollen nach Zeugenaussagen bis zu 40.000 Tonnen belastete Böden gelagert worden sein, damit wäre die Fläche um 5 Meter angehoben worden. | |||||||||||||
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz |
Das ehemalige Fliegerhorstgelände ist in einem Wasserschutzgebiet gelegen, die Fläche des Schutzgebiets ist in vier Zonen eingeteilt,
die hier in unterschiedlichen Blautönen markiert sind. Über diesen Link >> können Sie nachlesen, welche Handlungen, die das Grundwasser gefährden können, verboten sind oder nur unter Auflagen genehmigungsfähig. Unter anderem ist das Lagern von festen auslaugbaren Stoffen generell verboten; das trifft auch für den Straßenbau zu: Es dürfen nur nicht-auswaschbare Materialien verwendet werden. |
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