13. September 2026 Bloherfelde, Bürgerfelde, Dietrichsfeld, Eversten, Haarentor, Wechloy Listenplatz 6 Dieter Niebisch Rat der Stadt Oldenburg 2026-2031
  Hinweisschild Wasserschutzgebiet Fotomontage Dieter Niebisch
Fotomontage: Dieter Niebisch
 
Alexanderstraße   Babenend/Nedderend
 Fliegerhorst 
Kleiner Bürgerbusch  
Startseite Wussten Sie, dass hier ein Wasserschutzgebiet >> ist?
Ziele Ein solches Hinweisschild fehlt in der Realität an dieser Stelle, an der Einfahrt zum neuen Stadtteil Fliegerhorst, von der Alexanderstraße aus.
Vita Anstatt zu erklären, warum es auf dem Fliegerhorst eine Toilette für die Queen gab,
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hätten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Oldenburg darauf hinweisen sollen, dass es sich bei der Fläche des Neubaugebiets um ein Wasserschutzgebiet handelt, was ja bedeutet, dass das Grundwasser in besonderem Maße geschützt werden muss.

Es ist offen, ob die Firmen, welche mit der Sanierung der durch die militärischen Aktivitäten belasteten Böden betraut waren, bei ihrer Arbeit problembewusst handelten.
Hinweisschild an Einfahrt Alexanderstraße Foto: Dieter Niebisch
Foto: Dieter Niebisch
       
  Wenn allen bei der Sanierung Beteiligten bewusst gewesen wäre, dass das Grundwasser auf diesen Flächen in besonderer Weise geschützt werden muss, dann wäre es wohl nicht dazu gekommen, dass Tausende von Tonnen belasteter Böden in einer Art "Sondermülldeponie" auf dem ehemaligen Schießplatz vergraben worden wären. Dies kann man als Skandal bezeichnen.

Und dies kann nicht so bleiben, die belasteten Böden müssen regulär entsorgt werden. Am Rande eines Neubaugebiets können nicht über Jahre und Jahrzehnte Stoffe gelagert werden, von denen potenziell Lebensgefahr ausgeht. Irgendwann könnten unbefugte Personen sich Zugang zu den Flächen verschaffen und sich und Anderen Schaden zufügen. Darüber hinaus besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Giftstoffe ausgewaschen werden und die Trinkwasserbrunnen dann nicht mehr genutzt werden können.
   
  ehemaliger Schießplatz Fliegerhorst Foto: Dieter Niebisch
Foto: Dieter Niebisch
Warnhinweis Foto: Dieter Niebisch
Foto: Dieter Niebisch
Dieser Hinweis ist an einem eingezäunten Bereich auf dem Gelände des Neubaugebiets zu sehen, unweit eines Mehrfamilienhauses.
Impressum Auf dem 8000 Quadratmeter großen früheren Schießstand des ehemaligen Fliegerhorstes sollen nach Zeugenaussagen bis zu 40.000 Tonnen belastete Böden gelagert worden sein, damit wäre die Fläche um 5 Meter angehoben worden.  
 
  Übersichtskarte Wasserschutzgebiete, Niedersächsisches Landesamt
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Das ehemalige Fliegerhorstgelände ist in einem Wasserschutzgebiet gelegen, die Fläche des Schutzgebiets ist in vier Zonen eingeteilt, die hier in unterschiedlichen Blautönen markiert sind.

Über diesen Link >> können Sie nachlesen, welche Handlungen, die das Grundwasser gefährden können, verboten sind oder nur unter Auflagen genehmigungsfähig. Unter anderem ist das Lagern von festen auslaugbaren Stoffen generell verboten; das trifft auch für den Straßenbau zu: Es dürfen nur nicht-auswaschbare Materialien verwendet werden.